Agenturservice Jupe - Berufsunfähigkeitsversicherung - DANV

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Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen als
Berufs-Haftpflichtversicherungen für Rechtsbeistände, Syndikusanwälte und Rechtsreferendare

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist als Berufs-Haftpflichtversicherung für Dienstleistungsunternehmen und freie Berufe anzusehen. Sie richtet sich an diejenigen Personen und Institutionen, welche aus beruflichen Gründen fremde Interessen warnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend oder aufsichtsführend tätig sind.

Vereine, Verwalter, Verbände, Notare, Wirtschaftsprüfer, Anwaltsnotar, Arbeitsvermittler, Auktionator, Bautechniker, Betreuer, Datenverarbeitungsunternehmen, Detektei, Dolmetscher, EDV-Dienstleistungsunternehmen, Gutachter, Graphologe, Hausverwalter, Insolvenzverwalter, Kindergärten, Nachlaßverwalter, Patentanwalt, Pfleger, Sachverständige, Wirtschaftsprüfer Zeitarbeitsunternehmen

Versichert werden können freiberuflich tätige Personen sowie selbständige Unternehmen einschließlich sämtlicher angestellten Mitarbeiter/Innen.

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet Schutz gegen Vermögensschäden, welche Sie oder Ihre Angestellten in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit Dritten – Kunden oder Mandanten – fahrlässig zugefügt haben. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung leistet bei begründeten Schadenersatzansprüchen Dritter und wehrt unbegründete Schadenersatzansprüche auf eigene Kosten ab – notfalls vor Gericht. Im Schadenfall prüfen somit erfahrene Juristen ob und in welcher Höhe überhaupt eine Schadenersatzpflicht besteht. Bei berechtigten Ansprüchen übernimmt die Versicherung die Zahlung der zu leistenden Entschädigungen beziehungsweise die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche. Darüber hinaus werden alle Kosten aus der Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen.

Für einige Berufe besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Dies hat zur Folge das bestimmte Berufsgruppen als Voraussetzung für die Zulassung zu einer entsprechenden Tätigkeit den Nachweis des Bestehens einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erbringen muss und zwar unabhängig von dem tatsächlichen Umfang der ausgeübten Tätigkeit. Selbständige, Freiberufler und Unternehmer bieten Ihren Mandanten und Kunden umfangreiche Beratung. Sie haften, wenn Sie bei der Ausübung Ihres Berufes einem anderen versehentlich einen Vermögensschaden zufügen. Gegen diese Haftpflichtverfahren müssen diese Berufsgruppen versichert sein. Von den Gerichten werden immer schärfere Anforderungen an die Sorgfaltspflichten bei der Berufsausübung gelegt und selbst geringe Versehen können erhebliche Schadenersatzansprüche zur Folge haben.

Zur Vermeidung von Nachteilen im Rahmen einer Schadenregulierung empfiehlt es sich, bei Sozietäten darauf zu achten, dass alle Sozien über eine einheitliche Versicherungssumme verfügen. Die Versicherung von gemischten Sozietäten, in denen sich Träger verschiedener Berufe zusammenschließen erfordert besondere Kompetenz. Hier gilt es Unterschiede gesetzlicher und berufsrechtlicher Vorgaben zu berücksichtigen und in einen einheitlichen Versicherungsschutz münden zu lassen, welcher der gesamtschuldnerischen Haftung der Sozien gerecht wird.

Die mögliche Schadensbandbreite erstreckt sich z.B. von der fehlerhaften Erteilung einer Rechtsauskunft über die verspätete Einlegung eines Rechtsmittels bis zu Frist- und Terminversäumnissen.

Anschlussversicherung (Exzedent)
  • Besteht ein Vertrag bei einer anderen Gesellschaft und soll die dort vereinbarte Versicherungssumme erhöht werden, so kann dies im Wege der Anschlussversicherung bei uns geschehen.
  • Hierbei wird der Versicherungsnehmer so gestellt, als bestünden beide Versicherungsverträge bei einer Gesellschaft.

Einzelrisikoversicherung
  • Es besteht die Möglichkeit, einzelne größere Mandate durch den Abschluss einer separaten auf dieses Risiko bezogenen Versicherung abzusichern. Dies gilt auch dann, wenn der Grundvertrag bei einem anderen Versicherer besteht.


  • Vorteil 1:
    Schutz vor den Folgen von Fehlern im Beruf

    Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines beruflichen Fehlers.

    Vorteil 2:
    Schadenersatz

    Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung leistet bei berechtigten Ansprüchen Schadenersatz.

    Vorteil 3:
    Abwehr von Ansprüchen

    Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Ansprüche ab.






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